Die wichtigsten Regeln für den Alltag ab dem 25.01.21
Medizinische Masken
Alltagsmasken
► Die bisherigen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
► Wo Homeoffice möglich ist, sollte das Angebot auch angeboten und genutzt werden.
► Im öffentlichen Bereich darf sich ein Haushalt mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen.
► Partys und Feiern sind weiterhin verboten.
► Sport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist verboten.
► Kinder dürfen auf Spielplätzen den Mindestabstand unterschreiten. Kinder ab dem Schulalter und Erwachsene müssen auf dem Spielplatz eine Maske tragen.
► Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten.
► Pro Elternteil wird es zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld geben, 20 Tage für Alleinerziehende.
► Weiterhin gelten die bekannten Hygiene-und Abstandsregeln.
Aktuell gibt es KEINE Ausgangssperre und KEINE 15 km-Regel
Alle Infos können Sie auch auf der Homepage www.rahden.de in der Allgemeinverfügung des Kreises Mi-Lk vom 14.01.21 nachlesen. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Corona-Hotline 05771-7366 (Mo-Fr 10 -12 Uhr / Mo, Di, Do 15-16 Uhr) zur Verfügung. Alle oben genannten Maßnahmen gelten im gesamten Kreis Minden-Lübbecke und wurden im Rahmen des Infektionsschutzes angeordnet.